Wir dürfen wieder machen, was wir können!
Sehr geehrte Sportgemeinde, liebe TVLer, hallo Fangemeinde,
der TV 1885 Lorsbach und seine Übungsleiterinnen und Übungsleiter scharren bereits ungeduldig mit ihren Hufen, stehen in den Startlöchern um wieder mit Dir, Deinen Freunden und Turnschwestern und Turnbrüdern das zu tun, was wir alle so lieben:
Wie Du von unserem Ministerpräsidenten, Herrn Bouffier in seiner Pressekonferenz erfahren konntest, ist in Hessen wieder der Sportbetrieb in allen Sportstätten erlaubt. Er hat uns sogar sehr mit seiner Ankündigung überrascht, dass nicht nur im Freigelände oder auf dem Sportplatz, sondern auch in der Sporthalle der Sportbetrieb möglich ist. Allerdings wird der Sportbetrieb nur unter Auflagen möglich sein. Ja, wenn da nicht die Corona-Krise wäre.
Sport und Gesundheit gehören zusammen
Sport und Gesundheit gehören zusammen. Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder unter Einhaltung umfangreicher Auflagen ausgeübt werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen immer und stets eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Wettkampf oder wettkampfähnliche Sportübungen sind weiterhin nicht erlaubt bzw. wird nur für den Spitzen- und Profisport in Abstimmung mit den Ligen ermöglicht, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Und das ist genau da, wo auch für uns Amateur- und Breitensportvereine der Teufel im Detail steckt.
Der Teufel steckt im Detail
Eine Sache wird dann kompliziert und schwierig, wenn man sich mit den Details beschäftigt. Den Rahmen, in dessen Grenzen der Vereinssport wiederaufgenommen werden kann, regelt die „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ Hessen. Diese Verordnung tritt mit dem 9. 5. 2020 in Kraft und wird bereits am 5. Juni 2020 wieder aufgehoben sein. Das bedeutet, dass zu diesem Zeitpunkt alle Regelungen wieder eingeschränkt oder erleichtert werden können. Das ist wohl gemeint, wenn Politiker sagen, dass Entscheidungen „auf Sicht“ zu treffen sind. Für uns, die den Sport- und Trainingsbetrieb verlässlich organisieren sollen, ist das schon eine Herausforderung.
Was heißt das für uns im TVL: Die von uns geplanten Outdoor-Aktivitäten auf der Multifunktionsanlage und dem Sportplatz „Am Schinderwald“ waren mit dem 1. FC Lorsbach besprochen und abgeklärt. Die Sportstätte gehört der Stadt Hofheim und die Stadt Hofheim hat bis heute noch keine städtische Sportstätte offiziell freigegeben. Fakt ist demnach: Diese Freigabe des Sportplatzes hier in Lorsbach ist noch nicht erfolgt, wir haben sie abzuwarten, erwarten aber Anfang der kommenden Woche diese Freigabe.
Abstands- und Hygieneauflagen
Abstands- und Hygieneauflagen sind strikt einzuhalten
Der Sportbetrieb ist unter strikter Einhaltung von Abstands- und Hygieneauflagen wieder erlaubt, wenn:
- er kontaktfrei ausgeübt wird,
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen muss immer und überall gewährleistet sein,
- für Training und Sportübungen muss gewährleistet sein, dass die Räumlichkeiten gut durchlüftet sind und ausreichend Platz von 5 m² pro Teilnehmenden vorhanden ist,
- Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
- Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie Gemeinschaftsräumlichkeiten, ausgenommen Toiletten, geschlossen bleiben,
- der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
- Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.
Die Entscheidung für die Öffnung der Sportstätte obliegt den Betreibern, in unserem Falle also bei den Verantwortlichen des TV 1885 Lorsbach.
Unterweisung muss sein
Der Verein und seine Übungsleiterinnen und Übungsleiter haben noch weitere Aufgaben zur Vermeidung der Übertragung durch des SARS-CoV-2-Virus zu erfüllen:
- Unterweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Ziel die Hygiene- und Abstandsregelungen einzuhalten.
- Dokumentation der Teilnehmenden mit Abklärung des Kontaktrisikos und der Evaluation von Krankheitssymptomen.
Das bedeutet:
Wer sich krank fühlt,
darf auf keinen Fall am Training/Sportbetrieb teilnehmen
oder zur „Arbeit“ kommen.
Wir meinen, dass dies für alle Beteiligten eine Selbstverständlichkeit sein sollte, oder?
Leitplanken des DOSB
Für das Hygienekonzept des TVL gelten die vom DOSB aufgestellten „Leitplanken zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens“ und die weiteren sportartspezifischen Übergangs- und Hygieneregelungen der Fachverbände.
Diese Informationen und Konzepte werden den Teilnehmenden von den Übungsleiterinnen und Übungsleitern rechtzeitig vorgestellt und hoffentlich verständlich vermittelt werden. Das alles bedeutet noch eine Menge Arbeit der Vorbereitung und der Kommunikation.
Weil die Ankündigung zur Öffnung der Sporthalle sehr kurzfristig kam und die Hygienemaßnahmen aufgrund von Lieferengpässen für Desinfektionsmittel und Einmal-Handschuhen und die Ausstattung der Räumlichkeiten mit deutlichen Hinweisschildern und Bodenmarkierungen noch ein paar Tage dauern kann, haben wir beschlossen, den möglichen Sportbetrieb erst frühestens zum 18. 05. 2020 freizugeben.
Die „neue Normalität“ ist da
Wie Du nun deutlich merkst und wir schon seit geraumer Zeit ausführen: Die „neue Normalität“ ist im Ansatz nicht mit der alten zu vergleichen. Es ist auch zu befürchten, dass es auch auf absehbarer Zeit keine Rückkehr geben wird.
Deshalb bitten wir Dich weiterhin um ein wenig Geduld und das Scharren mit den Hufen noch ein paar Tage zu unterdrücken.
Aber: Bange machen gilt nicht! Wir sind sehr froh, dass wir das dürfen, was wir können – in wenigen Tagen.
Wir wünschen Dir trotz allem ein schönes Wochenende – einen schönen Muttertag!
Mach‘ das Beste draus.
Wir werden Dich weiterhin informiert halten. Für Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung. Jede Rückmeldung und jede Anregung ist uns sehr willkommen.
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