Weitere Lockerungen für den Sportbereich
Seit Freitag, den 25. 06. 2021 sind nach den veröffentlichten „Corona-Regeln“ der Hessischen Landesregierung, der Freizeit- und Amateursport auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, ohne zahlenmäßige Beschränkung erlaubt. Dabei findet keine Differenzierung unterschiedlicher Gruppen (Genesene, Geimpfte, etc.) statt.